Die Resolution

Am 14. März 2024 stimmte das Europaparlament in Straßburg mit großer Mehrheit für den „Entschließungsantrag zu der Einrichtung einer europäischen Initiative zur jährlichen Ernennung der Europäischen Kinderhauptstädte“

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Einrichtung einer europäischen Initiative zur jährlichen Ernennung der Europäischen Kinderhauptstädte

12.3.2024 – (2024/2621(RSP))
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Sabine Verheyen
im Namen der PPE-Fraktion

Gabriele Bischoff, Alex Agius Saliba, Heléne Fritzon, Massimiliano Smeriglio
im Namen der S&D-Fraktion

Laurence Farreng
im Namen der Renew-Fraktion

Marcel Kolaja
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Stelios Kouloglou
im Namen der Fraktion The Left

Verfahren : 2024/2621(RSP)

Werdegang im Plenum

Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :
B9-0174/2024

Eingereichte Texte :
B9-0174/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/03/2024 – 9.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte:
P9_TA(2024)0173

B9‑0174/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Einrichtung einer europäischen Initiative zur jährlichen Ernennung der Europäischen Kinderhauptstädte

(2024/2621(RSP))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

– unter Hinweis auf Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

– unter Hinweis auf die EU-Agenda für die Rechte des Kindes (COM(2011)0060),

– unter Hinweis auf die EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021)0142),

– unter Hinweis auf die Revidierte Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region des Europarats,

– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

  • A.) in der Erwägung, dass es sich bei den Rechten des Kindes um Menschenrechte handelt; in der Erwägung, dass jedes Kind dieselben Rechte genießen und in der Lage sein sollte, frei von jeglicher Diskriminierung oder Einschüchterung zu leben;
  • B) in der Erwägung, dass der Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes ein zentrales Ziel der EU ist; in der Erwägung, dass die EU bestrebt ist, Kindern in der EU und weltweit das bestmögliche Leben zu ermöglichen;
  • C) in der Erwägung, dass Kinder in unseren Gesellschaften eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass ihre aktive Teilhabe dazu beitragen kann, kinderfreundliche Städte zu gestalten und aufzubauen, wodurch die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Rechte auf allen Ebenen gefördert wird; in der Erwägung, dass sie bei der Sensibilisierung für ökologische Herausforderungen und den Klimawandel, für den digitalen Wandel und die Sicherheit des Internets sowie für Diskriminierung und Ungerechtigkeit an vorderster Front stehen; in der Erwägung, dass sie nicht nur die Stimme der Jugend von heute ausmachen, sondern sich unter ihnen auch die Führungspersönlichkeiten von morgen befinden;
  • D) in der Erwägung, dass Kinder das Recht auf den bestmöglichen Start ins Leben und auf die volle Entfaltung ihres Potenzials haben sollten; in der Erwägung, dass dies das Recht umfasst, auf einem sauberen und gesunden Planeten in einer schützenden und fürsorglichen Umgebung zu leben, hochwertige Bildung zu genießen und Zugang zu kinderfreundlichen Freizeitaktivitäten sowie kulturellen und künstlerischen Aktivitäten zu haben;
  • E) in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung ein grundlegendes Menschenrecht darstellt; in der Erwägung, dass formale, nicht formale und informelle Bildung die Grundlage für Chancengleichheit und die individuelle Förderung von Talenten und Potenzialen bilden;
  • F) in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Kräfte bündeln sollten, um ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Achtung und den Schutz der Rechte eines jeden Kindes gerecht zu werden und gemeinsam mit Kindern inklusivere, gesündere und gerechtere Gesellschaften aufzubauen;
  • G) in der Erwägung, dass alle Kinder das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung haben; in der Erwägung, dass die Europäische Garantie für Kinder ein EU-Instrument ist, mit dem Armut und soziale Ausgrenzung verhindert und bekämpft werden sollen, indem bedürftigen Kindern ein kostenloser und wirksamer Zugang zu grundlegenden Betreuungsdiensten wie frühkindlicher Bildung und Betreuung, Bildungs- und Schulaktivitäten, Gesundheitsversorgung und mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag sowie ein effektiver Zugang aller bedürftigen Kinder zu gesunder Ernährung und angemessenen Wohnverhältnissen garantiert werden;
  • H) in der Erwägung, dass alle Familien und Gemeinschaften außerdem die notwendige Unterstützung erhalten müssen, damit sie das Wohlergehen und die Entwicklung ihrer Kinder sicherstellen können;
  • I) in der Erwägung, dass Kinder, um diese Ziele zu erreichen, die Möglichkeit haben müssen, regelmäßig miteinander in Kontakt zu treten, einander kennenzulernen und ein besseres gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, um so an der Gestaltung der Zukunft des europäischen Aufbauwerks mitzuwirken;
  • J) in der Erwägung, dass die Europäische Jugendhauptstadt im Jahr 2009 ins Leben gerufen wurde; in der Erwägung, dass mit angemessenen EU-Mitteln sichergestellt werden könnte, dass sie ihr volles Potenzial entfalten kann; in der Erwägung, dass die Europäischen Kinderhauptstädte die Europäische Jugendhauptstadt ergänzen und mit ihr einhergehen sollten;
  • K) in der Erwägung, dass weitere Untersuchungen und Bewertungen erforderlich sind, um diese Initiative weiterzuentwickeln; in der Erwägung, dass die Beiträge von Kommunalbehörden und nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Rechte des Kindes einsetzen, von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung dieser Initiative sind;
  1. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die von Kindern geleitet werden oder sich mit ihnen beschäftigen, die Möglichkeit zu prüfen, eine europäische Initiative zur jährlichen Ernennung von Europäischen Kinderhauptstädten ins Leben zu rufen;
  2. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte Belege liefern sollten, damit eine verantwortungsvolle Kinderpolitik unter Beteiligung von Kindern unterstützt und ihren Perspektiven Vorrang eingeräumt werden kann, und zwar insbesondere in Bezug auf Chancengleichheit, gesundes Wachstum und Zugang zu hochwertiger Bildung, einer sauberen Umwelt und einer entsprechenden Stadtentwicklung;
  3. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte damit beauftragt werden sollten, Kinder in den Mitgliedstaaten einander näherzubringen und ihnen dabei zu helfen, einander besser zu verstehen;
  4. ist der Ansicht, dass die Förderung eines besseren Verständnisses zwischen den Menschen und den verschiedenen Kulturen von frühester Kindheit an dazu beiträgt, Vorurteile und Stereotypen abzubauen und den interkulturellen Dialog zu fördern, der für die EU und ihre Werte und Ziele von zentraler Bedeutung ist;
  5. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte über Kinderorganisationen und ‑vereine gemeinsam mit den Kindern selbst geleitet werden könnten; betont, dass damit die Rechte des Kindes gefördert werden könnten, einschließlich Mechanismen zur aktiven Beteiligung von Kindern und Bildungsmaßnahmen im Bereich des europäischen bürgerschaftlichen Engagements, da die Förderung dieses Prozesses von frühester Kindheit an die Entwicklung gebildeter junger Menschen und Erwachsener ermöglicht, die die Werte, Ziele, Geschichte und Identität der EU begreifen;
  6. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte die soziale Inklusion, Zugänglichkeit und Chancengleichheit für Kinder fördern und alles in ihrer Macht Stehende tun sollten, um eine möglichst breite Beteiligung aller Akteure der Zivilgesellschaft an der Vorbereitung und Umsetzung der Initiative sicherzustellen, wobei Kindern mit geringeren Chancen und den am stärksten gefährdeten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
  7. ist der Ansicht, dass die Europäischen Kinderhauptstädte einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, zu einer umfassenden Untersuchung der Lebensbedingungen von Kindern und zur wirksamen Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder durch die Mitgliedstaaten leisten könnten, indem die auf nationaler und EU-Ebene verfügbaren Ressourcen in vollem Umfang genutzt werden; ist der Ansicht, dass dies durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen der Zivilgesellschaft, insbesondere Kinderorganisationen, Eltern, Städten, lokalen Gebietskörperschaften und Mitgliedstaaten und unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger erreicht werden könnte; fordert erneut, dass die Mittel für die Europäische Garantie für Kinder mit einer eigenen Haushaltslinie von mindestens 20 Mrd. EUR dringend aufgestockt werden;
  8. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte die Chance bieten sollten, Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen mit einem Bezug zur EU zu organisieren, und zwar in Form von Seminaren zu Themen wie dem Alltagsleben, der Bekämpfung von Diskriminierung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Armut und sozialer Ausgrenzung, der Gleichstellung der Geschlechter, der digitalen Welt, dem Klimaschutz, der Mobilität, der Stadtentwicklung sowie der Demokratie, Geschichte und Religions- und Weltanschauungsfreiheit;
  9. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, das Wohl von Kindern beim digitalen Wandel und bei allen sie betreffenden digitalen Maßnahmen und Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf ihre körperliche und geistige Gesundheit, ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen, zu berücksichtigen und gleichzeitig die digitale Bildung zu fördern und die digitale Kompetenz zu verbessern;
  10. betont, dass die Einführung einer solchen jährlichen Benennung, bei der Kinder an vorderster Front stehen und in die Lage versetzt werden, sich als Partner und künftige Entscheidungsträger aktiv an Diskussionen zu beteiligen, dazu beitragen wird, dass Kinder so aufwachsen, dass aus ihnen später aufgeschlossene Erwachsene werden;
  11. betont, dass die Europäischen Kinderhauptstädte dazu beitragen werden, die bestehenden Mechanismen zur Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene, einschließlich der EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern[1] und der Europäischen Jugendhauptstadt, miteinander zu verknüpfen und Kinder in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen;
  12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission zu übermitteln.

[1] https://eu-for-children.europa.eu/ – Diese EU-Plattform wurde im Einklang mit der EU-Kinderrechtsstrategie eingerichtet.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2024