The World of Children

Die Welt der Kin­der

Im Jahr 1989 hat die inter­nationale Staaten­gemein­schaft mit der Kinder­rechts­konvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) der Erkennt­nis Rechnung getragen, dass die Rechte von Kindern besonders gefährdet sind und Kinder ihre Rechte nicht in derselben Weise durch­setzen können wie Erwachsene: Kinder sind in hohem Maße schutz­würdig und benötigen daher verschiedene Formen der indivi­duellen Förderung und Unter­stützung.

Mit der Einrichtung einer euro­päischen Kinder­haupt­stadt würde Europa ein welt­weites Zeichen setzen, dass der Kontinent es mit der Förderung und Unter­stützung seiner Kinder – und seiner Zukunft – ernst meint.

Richt­linien für die Bewerber­städte könnten dabei die fünf Themen­bereiche Leben, Gesundheit, Bildung, Schutz und Kinder­rechts­umfeld des Kids­Rights Index sein, mit denen jährlich die Ein­haltung und Aus­stattung der Länder zur Verbes­serung der Kinder­rechte bewertet werden.

In Deutschland hat im Dezember 2019 das Kinder­hilfs­werk mit dem Kinder­rechte-Index erst­mals die Umsetzung von Kinder­rechten in den 16 Bundes­ländern überprüft. Und zwar anhand von den sieben Indikatoren:

  1. Vorrang des Kindes­wohls
    (Art. 3 Abs. 1 UN-KRK: Und zwar bei allen Maß­nahmen, die Kinder betreffen, gleich­viel ob sie von öffentlichen oder privaten Ein­richtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungs­behörden oder Gesetz­gebungs­organen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichts­punkt, der vor­rangig zu berück­sichtigen ist).
  2. Recht auf Beteiligung
    (Artikel 12 UN-KRK: (1) Die Vertrags­staaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden An­gelegen­heiten frei zu äußern, und berück­sichtigen die Meinung des Kindes ange­mes­sen und ent­sprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbe­sondere Gelegen­heit gegeben, in allen das Kind berühren­den Gerichts- oder Verwaltungs­verfahren ent­weder unmit­tel­bar oder durch einen Ver­treter oder eine geeignete Stelle im Ein­klang mit den inner­staatlichen Verfahrens­vorschrift­en gehört zu werden).
  3. Recht auf Gesund­heit (Zugang zum Gesund­heits­system, Prävention und Gesundheitsförderung).
  4. Recht auf an­gemessenen Lebens­standard (für eine körper­liche, geistige, seelische, sittliche und soziale Ent­wicklung des Kindes).
  5. Recht auf Bildung (Verwirk­lichung von Chancen­gleich­heit sowie Bildungs­inhalte und -ziele).
  6. Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie freie Teil­nahme am kultur­ellen und künstler­ischen Leben.
  7. Recht auf Schutz vor Gewalt (Frühe Hilfen und präven­tiver Kinderschutz).

Diese Indikatoren sollten eine Art Handlungs­anleitung für Bewerber­städte sein.

In Deutsch­land leben rund 10,5 Millionen Kinder unter 14 Jahren, das sind 12 Prozent der Bevölkerung, weitere drei Millionen sind 14 bis 17 Jahre alt.

In Germany there are 10,5 million children under 14 years, that is 12 percent of the population, another 3 million are from 14 to 17 years old.