The World of Children
Die Welt der Kinder
Im Jahr 1989 hat die internationale Staatengemeinschaft mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) der Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Rechte von Kindern besonders gefährdet sind und Kinder ihre Rechte nicht in derselben Weise durchsetzen können wie Erwachsene: Kinder sind in hohem Maße schutzwürdig und benötigen daher verschiedene Formen der individuellen Förderung und Unterstützung.
Mit der Einrichtung einer europäischen Kinderhauptstadt würde Europa ein weltweites Zeichen setzen, dass der Kontinent es mit der Förderung und Unterstützung seiner Kinder – und seiner Zukunft – ernst meint.
Richtlinien für die Bewerberstädte könnten dabei die fünf Themenbereiche Leben, Gesundheit, Bildung, Schutz und Kinderrechtsumfeld des KidsRights Index sein, mit denen jährlich die Einhaltung und Ausstattung der Länder zur Verbesserung der Kinderrechte bewertet werden.
In Deutschland hat im Dezember 2019 das Kinderhilfswerk mit dem Kinderrechte-Index erstmals die Umsetzung von Kinderrechten in den 16 Bundesländern überprüft. Und zwar anhand von den sieben Indikatoren:
- Vorrang des Kindeswohls
(Art. 3 Abs. 1 UN-KRK: Und zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist). - Recht auf Beteiligung
(Artikel 12 UN-KRK: (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden). - Recht auf Gesundheit (Zugang zum Gesundheitssystem, Prävention und Gesundheitsförderung).
- Recht auf angemessenen Lebensstandard (für eine körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung des Kindes).
- Recht auf Bildung (Verwirklichung von Chancengleichheit sowie Bildungsinhalte und -ziele).
- Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
- Recht auf Schutz vor Gewalt (Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz).
Diese Indikatoren sollten eine Art Handlungsanleitung für Bewerberstädte sein.
In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Kinder unter 14 Jahren, das sind 12 Prozent der Bevölkerung, weitere drei Millionen sind 14 bis 17 Jahre alt.
In Germany there are 10,5 million children under 14 years, that is 12 percent of the population, another 3 million are from 14 to 17 years old.